Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2013/090  

Betreff: Wahl der Stellvertretenden für die Mitglieder des Amtsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
12.06.2013 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung des Amtes bestimmt die Anzahl der Stellvertretenden je Mitglied des Amtsausschusses. Das gilt sowohl für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister als auch für die weiteren Mitglieder. Sie sind aus der Mitte der Gemeindevertretung zu wählen.

 

1.      Die Wahl der Stellvertretenden der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister im Zeitpunkt der Wahl der Stellvertretenden angehört. Für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 GO entsprechend (§ 9 Abs. 3 AO), d. h. über den Vorschlag ist ein Beschluss zu fassen.

 

2.      Die Wahl der Stellvertretenden der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses wird

 

?         nach dem Meiststimmenverfahren durchgeführt, wenn auch die weiteren Mitglieder nach diesem Verfahren gewählt worden sind,

?         auf Vorschlag der Fraktion durchgeführt, die das weitere Mitglied vorgeschlagen hat, wenn die Wahl nach fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht erfolgte. In diesem Fall ist über den Vorschlag ein Beschluss gem. § 39 Abs. 1 GO zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

1.      Für die Wahl der Stellvertretenden des ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt auf Vorschlag der -Fraktion, da der Bürgermeister dieser angehört.

 

Deshalb wird auf Vorschlag der -Fraktion als Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt:

 

 

Abstimmungsergebnis:              Stimmen dafür

                                                        Stimmen dagegen

                                                        Enthaltungen

 

2.      Da auch die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach dem Meiststimmenverfahren gewählt wurden, werden auch deren Stellvertreter nach diesem Verfahren bestimmt.

 

a)              (als Stellvertreter für )

 

b)              (als Stellvertreter für )

 

Abstimmungsergebnis:              Stimmen dafür

                                                        Stimmen dagegen

                                                        Enthaltungen

 

oder alternativ

 

Da auch die Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach dem fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht erfolgte, werden auch die Stellvertreter auf Vorschlag der Fraktion gewählt, die das weitere Mitglied vorgeschlagen haben.

 

Deshalb wird auf Antrag der -Fraktion vorgeschlagen:

 

 

Hierüber wird nach § 39 Abs. 1 GO wie folgt abgestimmt:

 

Stimmen dafür

Stimmen dagegen

Enthaltungen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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