Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/06/2020/076  

Betreff: Beschlussfassung über den Jahresgewinn 2018 und der Verwendung der Konzesssionsabgabe 2018 für den Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Walther Hadeler
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Hadeler, Walther
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen
27.02.2020 
9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

1.)   Jahresgewinn 2018

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2018 der Wasserversorgung der Gemeinde Hitzhusen hat – insbesondere aufgrund der Witterungsbedingungen im Sommer 2018 - einen Jahresgewinn i. H. v. 19.678,62 € ergeben.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den vorliegenden Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 210.300,74 € und einem Jahresgewinn von 19.678,62 € festzustellen und zu beschließen, den o. g. Jahresgewinn der Allgemeinen Rücklage der Wasserversorgung zuzuführen ist.

2.)   Konzessionsabgabe 2018

Die Gemeindevertretung Hitzhusen hat in ihrer Sitzung am 09.09.2008 beschlossen, dass die Wasserversorgung der Gemeinde Hitzhusen ab dem Wirtschaftsjahr 2009 für die Mitbenutzung der öffentlichen Wege und Flächen an die Gemeinde Hitzhusen eine Konzessionsabgabe zu entrichten hat.

Die Konzessionsabgabe bemisst sich nach den Vorschriften der „Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zu Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände“ (Konzessionsabgabenanordnung – Energie – KAE) vom 04.03.1941 (RAnz. Nr. 57 vom 08.03.1941) in der derzeit geltenden Fassung. Danach beträgt die Konzessionsabgabe im Regelfall 10% der Netto-Erlöse aus dem Wasserverkauf.

Die Konzessionsabgabe wird nur dann an die Gemeinde abgeführt, wenn feststeht, dass auch die steuerliche Abzugsfähigkeit gewährleistet ist. Dies ist nur dann der Fall, soweit dem Betrieb nach Abzug der Abgabe ein Mindestgewinn verbleibt. Der Mindestgewinn darf 1,5 % des Sachanlagevermögens, das am Anfang des Wirtschaftsjahres in der Handelsbilanz auszuweisen ist, nicht unterschreiten (BMF Schreiben v. 27.09.2002; BStBl. I 2002, 940).

Nach diesen Vorgaben beträgt die maximal mögliche Konzessionsabgabe für das Jahr 2018 insgesamt 8.509 €. Die Konzessionsabgabe 2018 ist aufgrund des guten Jahresergebnisses in voller Höhe erwirtschaftet. Die erwirtschaftete Konzessionsabgabe wird im Jahresabschluss 2018 als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde Hitzhusen ausgewiesen.

Die Konzessionsabgabe wird grundsätzlich nicht in die Gebührenberechnung einbezogen und wirkt sich daher nicht gebührenerhöhend aus. Dies hat jedoch weiter zur Folge, dass die Konzessionsabgabe zwar aus dem Haushalt der Wasserversorgung abfließt, jedoch nicht entsprechende Mittel über die Wassergebühr in den Haushalt hineinfließen. Die Abführung der Konzessionsabgabe führt daher zu einer zunehmenden Verschuldung des Betriebes gewerblicher Art. Damit es weder zu einer „Überschuldung“ des Wasserversorgungshaushalts noch zu einer verminderten Zahlungsfähigkeit kommt, empfehlen wir, die Konzessionsabgabe zwar an die Gemeinde abfließen zu lassen, jedoch danach als Einlage dem Haushalt der Wasserversorgung wieder zuzuführen.

Auch im Sinne des doppischen Haushalts ist eine Rückführung der Konzessionsabgabe ge-boten. Da die kalkulatorischen Kosten im Haushalt nachgebucht werden und die aufwands-gleichen Kosten ohnehin dem Gebührenrecht entsprechen, führt die Auszahlung der nicht in der Gebührenkalkulation enthaltenen Konzessionsabgabe zu einer Unterdeckung im doppischen Produkt-Haushalt.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung zur Stärkung des Eigenkapitals eine Einlage in Höhe von 8.509,00 € zuzuführen.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Jahresgewinn 2018:

 

Der Gemeindevertretung stellt den vorliegenden Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 210.300,74 € und einem Jahresgewinn von 19.678,62 € fest und beschließt, den o. g. Jahresgewinn der Allgemeinen Rücklage der Wasserversorgung zuzuführen ist.

Konzessionsabgabe 2018:

 

Der Gemeindevertretung beschließt, dem Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung zur Stärkung des Eigenkapitals eine Einlage in Höhe von 8.509,00 € zuzuführen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung