Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/04/2020/057  

Betreff: Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl Entscheidung
05.03.2020 
9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2020-01-30 Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2019 FF Föhrden-Barl  

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Sachverhalt:

Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Föhrden-Barl für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl ist von der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die von der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2019 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-01-30 Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2019 FF Föhrden-Barl (414 KB)      
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