Vorlage - VO/13/2020/147
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Sachverhalt:
Die obige Satzung besteht seit dem 24.01.1998. Nach § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes verliert die Satzung 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dies erfolgte mit Ablauf des 23.01.2018. Es ist daher eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heidmoor (Beitrags- und Gebührensatzung) rückwirkend ab dem 24.01.2018 zu (Wortlaut siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | "2020" Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser 13 (62 KB) | (90 KB) |