Vorlage - VO/16/2020/154
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Sachverhalt:
Die obige Satzung besteht seit dem 23.04.2000. Nach § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes verliert die Satzung 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dies erfolgt mit Ablauf des 22.04.2020. Es ist daher eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Großenaspe zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) ab dem 23.04.2020 zu (Wortlaut siehe Anlage)
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | "2020"Beitrags- und Gebührensatzung Wasser 16 (65 KB) | (96 KB) |