Vorlage - VO/11/2020/062
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Sachverhalt:
Stand 05.03.2020 11:35 Uhr Scheunemann
Ergänzt nach Vorlage der Regenwasseruntersuchung vom 04.06.2020 am 08.06.2020 09:27 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug am 25.06.2020
Stand: 05.03.2020, 11:35 Uhr Scheunemann
Ergänzt nach Vorlage der Regenwasseruntersuchung vom 04.06.2020 am 08.06.2020 09:27 Uhr Scheunemann
Vorabinfo / Verfahrensstand:
Die Planentwürfe vom Planungsbüro des Kreises Segeberg, Herrn Petersen vom 13.02.2020 wurden am 24.02.2020 dem Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Hasenkrug vorgestellt.
Die Planung für das Baugebiet sieht gut und stimmig aus.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 b BauGB durchgeführt, so dass die erste Beteiligungsrunde nach § 3,1 und 4,1 BauGB entfallen kann. Die Gemeinde hat im Aufstellungsbeschluss diese Möglichkeit beschlossen.
Für das Baugebiet ist nach dem neuen Regenwassererlass vom 10.10.2019 der Beweis zu erbringen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abwasser/regenwasserbeseitigung.html
Das Ergebnis der Regenwasseruntersuchung liegt seit 04.06.2020 vor.
Das Ergebnis der Regenwasseruntersuchung / Baugrunduntersuchung sagt aus, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers in dem angenommenen Umfang möglich ist.
Das Ergebnis der Bodenuntersuchung ist so wie erwartet, nun kann das Bauleitplanverfahren weiter betrieben werden.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wäre nun zu beschließen.
Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au":
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au", des Textes Teil B und der Begründung
in der Fassung vom 13.02.2020, vorgestellt auf der Sitzung des PUMA am 24.02.2020, kontrolliert anhand der Möglichkeiten gemäß Regenwasseruntersuchung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /
werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Stand: 05.03.2020, 11:35 Uhr Scheunemann
Überarbeitet 08.06.2020 9:52 Uhr Scheunemann
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: