Vorlage - VO/04/2020/066
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Beschlussvorschlag:
Die am 11.03.2020 durchgeführte Prüfung des Jahresergebnisses 2018 führte, bis zu einer Fehlbuchung (siehe Anlage), zu keiner Beanstandung.
Der Jahresabschluss 2018, der zum Bilanzstichtag 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 876.184,18 € und einem Eigenkapital von 554.031,72 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 11.557,63 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik, durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-03-11 04 Niederschrift "Vorlage Jahresrechnung 2018" (101 KB) |