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Vorlage - VO/16/2020/162  

Betreff: B 12 - Beratung und Beschluss über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beim Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet zwischen Heidmühler Weg, Scheeperreedder und Schulsportgelände
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
07.05.2020 
11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Am 07.05.2020 fand unmittelbar vor der Sitzung des PUMA die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, sich den Entwurf anzusehen und über Details Auskunft zu erhalten. Weiterhin bestand die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und Kritik und Verbesserungsvorschläge vorzubringen. Der PUMA berät und beschließt nun im Rahmen der Abwägung, wie mit den Einwendungen und Hinweisen umgegangen werden soll.

 

Die Planzeichnung, die vorgestellt wurde ist entsprechend zu kennzeichnen und zum Planverfahren zu geben (Scheunemann).

 

Vorlage erstellt 27.04.2020 18:10 Uhr, Scheunemann

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der PUMA Großenaspe berät über die Einwendungen und Hinweise zum Planverfahren aus der frühzeitigen Beteiligung, die unmittelbar vor der PUMA Sitzung durchgeführt wurde.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Am 07.05.2020 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 12 der Gemeinde für das Gebiet zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände statt.

 

Es wurden Anregungen und Hinweise und Einwendungen vorgebracht, über die der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe nun beraten und beschließen soll.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden noch nicht angeschrieben und um Stellungnahme zum B-Plan 12 der Gemeinde Großenaspe gebeten.

 

 

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

 

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag sind in die nachfolgende ..Tabelle zu übernehmen (aus der Beteiligung der Öffentlichkeit vom  der Tabelle zu entnehmen)

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden bislang noch nicht angeschrieben, so dass die Abwägung über diese Einwendungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

 

Es kann sein, dass aufgrund der Kurzfristigkeit noch nicht alle Einwendungen in der Tabelle erscheinen. In diesem Fall ist der Protokollführer / die Protokollführerin informiert

 

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände"

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen ( und TÖB´s ) nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am  wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme, Az.

vorgebrachte Anregungen / Bedenken Abwägung durch den PUMA

07.05.2020 Absender (TÖB oder Privatperson) 

 

Datum 

Vorgebrachte Anregung / Bedenken / Hinweis

Abwägung durch den PUMA

07.05.2020

Name:

 

 

 

07.05.2020

Name:

 

 

 

07.05.2020

Name:

 

 

 

07.05.2020

Name:

 

 

 

07.05.2020

Name:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des PUMA:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende

Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine / bzw. Namen hier eintragen

 

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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