Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/16/2020/163  

Betreff: B 12 - Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperreedder und Schulsportgelände" für das weitere Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
07.05.2020 
11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung am 12.02.2020 wurde im PUMA ein Entwurf des Planungsentwurfes vorgestellt. Dieser Entwurf wurde vom PUMA in dieser Form beschlossen, dem Entwurf wurde für das weitere Verfahren zugestimmt.

 

Nach der Sitzung ergaben sich jedoch neue weitere Gedanken, diese wurden zwischen Herrn PUMA-Vorsitzenden Konrad und Herrn Petersen (Planungsbüro) besprochen. Die überarbeitete Variante wurde vor der PUMA Sitzung 07.05.2020 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Einwendungen wurden durch den vorherigen TOP abgearbeitet.

 

0 - Hieraus ergibt sich nun eine zu ändernde Planzeichnung. Oder

0 - Hieraus ergibt sich keine weitere Änderung.

 

Der Planentwurf ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung den Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorzustellen und Hinweise / Anregungen / Einwendungen sind abzufragen.

 

Über die von den TöB / Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen/ Hinweise/ Einwendungen ist bei einer späteren Sitzung vom PUMA abzuwägen, in wieweit sie das Planverfahren der Gemeinde Großenaspe ändern.

 

Vor der weiteren Planung ist noch der Nachweis der Versickerungsfähigkeit gemäß Regenwassererlass vom 10.10.2019 zu erbringen.

Dieser Nachweis (die Bodengrunduntersuchung) kann jedoch erst durchgeführt werden, sobald es vom Kampfmittelräumdienst eine entsprechende Freigabe nach Auswertung der Luftbildaufnahmen gibt.

 

Mit dem Ergebnis der Auswertung ist erst Mitte August 2020 zu rechnen (Bearbeitungszeit LKA bis zu 16 Wochen (Wartezeit).

 

Sollte die Gemeinde Großenaspe schon mit der Planung weiter voranschreiten wollen, so bleibt das Risiko bei der Gemeinde Großenaspe, dass zu einem späteren Zeitpunkt darauf hingewiesen wird, dass Kampfmittelvorhanden sind.

 

Da die Gemeinde Großenaspe auch noch nicht selbst Eigentümerin der Fläche(n) des Bebauungsplanes Nr. 12 ist, sind hier entsprechende Regelungen zu treffen. Die Eigentumsverhältnisse sind jedoch aus dem Blickwinkel der Bauleitplanung nebensächlich.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der in der Sitzung vom 12.02.2020 vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wurde in überarbeiteter Form der Öffentlichkeit am 07.05.2020 vorgestellt.

Anregungen wurden / wurden nicht vorgebracht seitens der Öffentlichkeit.

Durch das Gremium PUMA werden noch Änderungen vorgeschlagen:

 

Hier bitte aufführen.

 

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 ist – mit den Änderungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der daraus resulitierenden Abwägung und den zuvor genannten Änderungen durch den PUMA in das weitere Verfahren zu bringen.

 

 

Regulär würde nun erst die Luftbildauswertung für Kampfmittel entsprechend der Kampfmittelverordnung durch das LKA erfolgen. Der Antrag hierzu wurde gestellt. Mit der Auswertung ist erst Mitte August 2020 zu rechnen (Bearbeitungszeit ca 16 Wochen).

 

Die Gemeinde möchte jedoch nicht so lange warten.

 

Im Anschluss an die Luftbildauswertung (und hoffentlich Freigabe durch das LKA) würde regulär die Bodenuntersuchung anstehen, um einen Versickerungsnachweis gemäß Regenwassererlass vom 10.10.2019 zu bekommen.

 

Die Gemeinde möchte auch hierauf nicht warten.

 

Die Gemeinde beauftragt das Planungsbüro des Kreises Segeberg, Herrn Petersen, den nächsten Verfahrensschritt (frühzeitige Beteiligung der TÖB) durchzuführen und – sofern Einwendungen eingehen sollten – die Abwägung vorzubereiten.

 

 

 

Absimmungsergebnis:

Dafür

Gegen

Enthaltung

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende

Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine / bzw. Namen hier eintragen

 

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung