Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2020/165  

Betreff: F22 und B 25 - Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 22. F-Plan-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahnstrecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" für das weitere Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
07.05.2020 
11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung am 12.02.2020 wurde im PUMA ein Entwurf des Planungsentwurfes vorgestellt. Dieser Entwurf wurde vom PUMA in dieser Form beschlossen, dem Entwurf wurde für das weitere Verfahren zugestimmt.

 

 

 

Nach der Sitzung ergaben sich jedoch neue weitere Gedanken, diese wurden zwischen Herrn PUMA-Vorsitzenden Konrad und Herrn Petersen (Planungsbüro) besprochen. Die überarbeitete Variante wurde vor der PUMA Sitzung 07.05.2020 der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Einwendungen wurden durch den vorherigen TOP abgearbeitet.

 

 

 

0 - Hieraus ergibt sich nun eine zu ändernde Planzeichnung. Oder

 

0 - Hieraus ergibt sich keine weitere Änderung.

 

 

 

Der Planentwurf ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung den Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorzustellen und Hinweise / Anregungen / Einwendungen sind abzufragen.

 

 

 

Über die von den TöB / Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen/ Hinweise/ Einwendungen ist bei einer späteren Sitzung vom PUMA abzuwägen, in wieweit sie das Planverfahren der Gemeinde Großenaspe ändern.

 

 

 

Vor der weiteren Planung ist noch der Nachweis der Versickerungsfähigkeit gemäß Regenwassererlass vom 10.10.2019 zu erbringen.

 

Dieser Nachweis (die Bodengrunduntersuchung) kann jedoch erst durchgeführt werden, sobald es vom Kampfmittelräumdienst eine entsprechende Freigabe nach Auswertung der Luftbildaufnahmen gibt.

 

 

 

Mit dem Ergebnis der Auswertung ist erst Mitte August 2020 zu rechnen (Bearbeitungszeit LKA bis zu 16 Wochen (Wartezeit).

 

 

 

Sollte die Gemeinde Großenaspe schon mit der Planung weiter voranschreiten wollen, so bleibt das Risiko bei der Gemeinde Großenaspe, das zu einem späteren Zeitpunkt darauf hingewiesen wird, dass Kampfmittel vorhanden sind.

 

 

Stand der Vorlage 2020-04-27 18:50 Uhr Scheunemann

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der in der Sitzung vom 12.02.2020 vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wurde in überarbeiteter Form der Öffentlichkeit am 07.05.2020 vorgestellt.

 

Anregungen wurden / wurden nicht vorgebracht seitens der Öffentlichkeit.

 

Durch das Gremium PUMA werden noch Änderungen vorgeschlagen:

 

 

Hier bitte aufführen.

 

 

 

 

 

 

 

Der Entwurf der 22. F-Plan-Änderung und des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 25 ist – mit den Änderungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der daraus resulitierenden Abwägung und den zuvor genannten Änderungen durch den PUMA in das weitere Verfahren zu bringen.

 

 

 

 

Regulär würde nun erst die Luftbildauswertung für Kampfmittel entsprechend der Kampfmittelverordnung durch das LKA erfolgen. Der Antrag hierzu wurde gestellt. Mit der Auswertung ist erst Mitte August 2020 zu rechnen (Bearbeitungszeit ca 16 Wochen).

 

 

 

Die Gemeinde möchte jedoch nicht so lange warten.

 

 

 

Im Anschluss an die Luftbildauswertung (und hoffentlich Freigabe durch das LKA) würde regulär die Bodenuntersuchung anstehen, um einen Versickerungsnachweis gemäß Regenwassererlass vom 10.10.2019 zu bekommen.

 

 

 

Die Gemeinde möchte auch hierauf nicht warten.

 

 

 

Die Gemeinde beauftragt das Planungsbüro des Kreises Segeberg, Herrn Petersen, den nächsten Verfahrensschritt (frühzeitige Beteiligung der TÖB) durchzuführen und – sofern Einwendungen eingehen sollten – die Abwägung vorzubereiten.

 

 

 

Absimmungsergebnis:

 

Dafür

 

Gegen

 

Enthaltung

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende

 

Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss

 

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

keine / bzw. Namen hier eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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