Vorlage - VO/02/2020/085
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat sich am 02.03.2020 den Vortrag von Herrn Arndt angehört und sich positiv zur Bauleitplanung geäußert. Um das Verfahren zu starten ist ein Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Scheunemann 05.05.2020 11:03 Uhr Stand, überarbeitet nach Ergänzungen des Planungsbüros ELBBERG am 13.05.2020 9:40 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Beratungsgegenstand: Anlass und Ziel der Planung (Text vom Planungsbüro ELBBERG vom 2020-05-12):
Die Gemeinde Bimöhlen möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Errichtung, der Betrieb und die Vergütung von Photovoltaikanlagen werden durch das erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dieses stellt damit die Grundlage für die Auswahl möglicher Standorte dar.
Im westlichen Bereich der Gemeinde Bimöhlen verläuft von Nord nach Süd die Autobahn A7 Hamburg-Flensburg. Es ist geplant, Teilflächen entlang der Autobahn mit jeweils ca. 110 Metern Breite an die Enerparc AG für die Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu verpachten. Insgesamt sollen ca. 9 ha überplant und eine installierte Leistung von ca. 9 MWp erreicht werden. Aktuell sind die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Abstimmungen zur Erschließung der Teilgebiete sowie weiterer Thematiken erfolgen während des Planverfahrens.
Da Photovoltaik-Freiflächenanlage im Außenbereich keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB sind, sind zur Errichtung die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine entsprechende Änderung des Flächennutzugsplans erforderlich.
Der aktuelle Flächennutzungsplan des Planungsverbands Bimöhlen stellt die Flächen des angedachten Plangebiets als Flächen für die Landwirtschaft dar.
Daher beantragt der Vorhabenträger, die Enerparc AG, bei der Gemeinde Bimöhlen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Areal als planungsrechtliche Voraussetzung zu beschließen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bimöhlen soll nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarpark Bimöhlen“ erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Hierbei hat (Anmerkung : wird bzw. muss ) sich der Vorhabenträger gegenüber der Gemeinde Bimöhlen im Durchführungsvertrag zu verpflichten, das Vorhaben innerhalb einer festgelegten Frist umzusetzen und die Planungs-, Erschließungs- und Umsetzungskosten für das Vorhaben zu tragen.
Träger des Planverfahrens ist die Gemeinde.
Beschlussvorlage/Empfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Bimöhlen“ der Gemeinde Bimöhlen
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wir die 4. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet " südwestlich des Rastplatzes Sielsbrook Ost, südlich des Siekrehngraben, nordöstlich der Straße Jettkamp, westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg." folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet “Photovoltaik" gem. § 11 Baunutzungsverordnung (sonstiges Sondergebiet).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
Planungsbüro ELBBERG Stadtplanung
Kruse und Rathje Partnerschaft mbB
Gerd Kruse
Architekt und Stadtplaner
Straßenbahnring 13
20251 Hamburg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem
Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt
durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche
Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Kostenregelung: …..
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /
Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Karte Geltungsbereich 4. F-Plan-Änderung M 10.000 und
- Karte M 5000 mit Luftbild und eingezeichnetem Geltungsbereich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-05-12 200505 Bimöhlen 4. FNP-Ä. Geltungsbereich (607 KB) | ||||
2 | 2020-05-13 Bimöhlen F-Plan 4. Änderung Solarpark Karte M 5000 mit Luftbild aus Kominfo (6030 KB) |