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Vorlage - VO/02/2020/086  

Betreff: B 8 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 für die Ausweisung von Flächen für die Errichtung eines Solarparks für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehngraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
02.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2020-05-13 1053 Bimöhlen, B-Plan 8 - Plangebiet M 5000 - Karte mit Luftbild pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 02.03.2020 einen Vortrag über das Vorhaben gehört und sich positiv zur Durchführung des Verfahrens geäußert. Nun wäre der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Scheunemann 05.05.2020 11:19 Uhr Stand

Überarbeitet nach Ergänzungen des Planungsbüros ELBBERG am 13.05.2020 11:01 Uhr Scheunemann

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Beratungsgegenstand: Anlass und Ziel der Planung (Text vom Planungsbüro ELBBERG vom 2020-05-12):

 

Die Gemeinde Bimöhlen möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Errichtung, der Betrieb und die Vergütung von Photovoltaikanlagen werden durch das erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dieses stellt damit die Grundlage für die Auswahl möglicher Standorte dar.

 

Im westlichen Bereich der Gemeinde Bimöhlen verläuft von Nord nach Süd die Autobahn A7 Hamburg-Flensburg. Es ist geplant, Teilflächen entlang der Autobahn mit jeweils ca. 110 Metern Breite an die Enerparc AG für die Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu verpachten. Insgesamt sollen ca. 9 ha überplant und eine installierte Leistung von ca. 9 MWp erreicht werden. Aktuell sind die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Abstimmungen zur Erschließung der Teilgebiete sowie weiterer Thematiken erfolgen während des Planverfahrens.

 

Da Photovoltaik-Freiflächenanlage im Außenbereich keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB sind, sind zur Errichtung die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine entsprechende Änderung des Flächennutzugsplans erforderlich.

Der aktuelle Flächennutzungsplan des Planungsverbands Bimöhlen stellt die Flächen des angedachten Plangebiets als Flächen für die Landwirtschaft dar.

Daher beantragt der Vorhabenträger, die Enerparc AG, bei der Gemeinde Bimöhlen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Areal als planungsrechtliche Voraussetzung zu beschließen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bimöhlen soll nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Solarpark Bimöhlen" erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Hierbei hat sich (Anmerkung: muss sich / wird sich) der Vorhabenträger gegenüber der Gemeinde Bimöhlen im Durchführungsvertrag zu verpflichten, das Vorhaben innerhalb einer festgelegten Frist umzusetzen und die Planungs-, Erschließungs- und Umsetzungskosten für das Vorhaben zu tragen. Träger des Planverfahrens ist die Gemeinde.

 

 

Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Bimöhlen“

 

1. Für das Gebiet " südwestlich des Rastplatzes Sielsbrook Ost, südlich des Siekrehngraben,

nordöstlich der Straße Jettkamp, westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg." wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 97.700 m² und liegt westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg. Hierbei umfasst es vor allem Teile der Flurstücke 20/7, 20/4, 19/1, 9/1 und 58/4 der Flur 13 Gemarkung Bimöhlen. Ein Übersichtsplan ist als Anlage diesem Beschluss beigefügt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet “Photovoltaik" gem. § 11 Baunutzungsverordnung (sonstiges Sondergebiet).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro ELBBERG Stadtplanung

Kruse und Rathje Partnerschaft mbB

Gerd Kruse

Architekt und Stadtplaner

Straßenbahnring 13

20251 Hamburg

www.elbberg.de

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang

und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem

Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt

durchgeführt werden:

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche

Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Die Planungsanzeige gem. § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz ist zu erstatten.

 

7. Sofern die Gemeinde Bimöhlen nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem/den Grundstückseigentümer/n eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung, Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

Ebenso ist mit dem Investor eine Regelung zu treffen.

 

8. Die Gemeinde Bimöhlen hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für

Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein

(MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten

den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch

bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

Übersichtskarte B-Plan 8 und

Karte aus Kominfo mit Luftbildaufnahme

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 2020-05-13 1053 Bimöhlen, B-Plan 8 - Plangebiet M 5000 - Karte mit Luftbild pdf (6033 KB)      
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