Vorlage - VO/02/2020/097
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Sachverhalt:
Im B-Plan-Gebiet Nr. 7 wurden durch die GrundbauIngenieure Schnoor + Brauer GmbH & Co. KG. Baugrunduntersuchungen durchgeführt und anschließend eine Bebaubarkeit bewertet sowie Angaben zu möglichen Gründungsmaßnahmen, insbesondere der Versickerung, gemacht. Die Ergebnisse sind im Baugrundgutachten vom 18.06.2020 zusammengefasst.
Demnach ist aufgrund der relativ durchlässigen Bodenschichten eine Versickerung des Niederschlagswassers möglich. Bedingt durch die hohen Grundwasserstände können lediglich Muldenversickerungen ausgeführt werden.
Das bedeutet, dass auch die öffentlichen Verkehrsflächen durch seitlich der Straße liegende Mulden entwässern. Die Dimensionierung der Bankette, in denen die Mulden liegen, muss noch durch einen Erschließungsplaner ermittelt werden. Die Baugrundstücke werden um die Breite der Bankette kleiner.
Beschlussvorschlag:
Die im Baugrundgutachten vom 18.06.2020 vorgeschlagenen Muldenversickerungen seitlich der Verkehrsflächen haben zur Folge, dass die Baugrundstücke um die Breite der Bankette, in denen sich diese befinden, verringern.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der derzeitige Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 durch den Planverfasser in Bezug auf seitlich der Verkehrsflächen liegende Bankette, in denen sich Entwässerungsmulden befinden, ergänzt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: