Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2020/097  

Betreff: B 7 - Beratung und Beschlussfassung über die Einarbeitung der Ergebnisse des Baugrundgutachtens in die Entwurfsplanung - hier Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südlich der Straße Steenkamp, östlich der Dorfstraße, angrenzend an die Bebauung Dorfstraße 47"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Bestmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
07.09.2020 
10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im B-Plan-Gebiet Nr. 7 wurden durch die GrundbauIngenieure Schnoor + Brauer  GmbH & Co. KG. Baugrunduntersuchungen durchgeführt und anschließend eine Bebaubarkeit bewertet sowie Angaben zu möglichen Gründungsmaßnahmen, insbesondere der Versickerung, gemacht. Die Ergebnisse sind im Baugrundgutachten vom 18.06.2020 zusammengefasst.

Demnach ist aufgrund der relativ durchlässigen Bodenschichten eine Versickerung des Niederschlagswassers möglich. Bedingt durch die hohen Grundwasserstände können lediglich Muldenversickerungen ausgeführt werden.

Das bedeutet, dass auch die öffentlichen Verkehrsflächen durch seitlich der Straße liegende Mulden entwässern. Die Dimensionierung der Bankette, in denen die Mulden liegen, muss noch durch einen Erschließungsplaner ermittelt werden. Die Baugrundstücke werden um die Breite der Bankette kleiner.

 

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Beschlussvorschlag:

Die im Baugrundgutachten vom 18.06.2020 vorgeschlagenen Muldenversickerungen seitlich der Verkehrsflächen haben zur Folge, dass die Baugrundstücke um die Breite der Bankette, in denen sich diese befinden, verringern.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der derzeitige Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 durch den Planverfasser in Bezug auf seitlich der Verkehrsflächen liegende Bankette, in denen sich Entwässerungsmulden befinden, ergänzt wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

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