Vorlage - VO/09/2020/062
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Sachverhalt:
Im Zuge der laufenden Kanalsanierungsarbeiten ist die Frage aufgetreten, ob der auf der Nordseite liegende Gehweg entlang der Hauptstraße im Rahmen der Baumaßnahme mit erneuert werden soll. Der Gehweg ist im Bestand in Asphaltbauweise hergestellt.
Durch die Kanalsanierungsarbeiten und den damit verbundenen Arbeiten für die Hausanschlussleitungen muss der Gehweg in kleinen Teilbereichen (je Grundstück) aufgerissen und wieder neu hergestellt werden. Dies bedeutet, dass das einheitliche Erscheinungsbild des Gehweges durch eine Vielzahl von Aufbruchstellen unterbrochen wird. Des Weiteren ist anzumerken, dass die Naht- bzw. Übergangsstellen immer als eine Schwachstelle in der Oberfläche anzusehen sind. Hieraus entwickelte sich der Gedanke, den Gehweg auf ganzer Länge neu in Pflasterbauweise herzustellen. Der Gehweg ist ca. 1.250 Meter lang. Unter Berücksichtigung der entfallenden Kosten für die einzelnen Aufbrüche, würde die Erneuerung des Gehweges auf ganzer Länge nach erster Kostenannahme in etwa 260.000,00 € (brutto) kosten. Mit diesem Beschluss soll eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob der Gehweg zu den vorgenannten Investitionskosten auf gesamter Länge erneuert werden soll.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den vorhandenen Gehweg auf der Nordseite der Hauptstraße auf ganzer Länge (rd. 1.250 Meter) im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten neu zu pflastern. Die veranschlagten Baukosten betragen rd. 260.000,00 € (brutto).
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Finanzielle Auswirkungen:
Baukosten in Höhe von rd. 260.000,00 € (brutto).
Anlage/n: