Vorlage - VO/02/2020/099
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat im Jahr 2019 die Anpassung der Nutzungsvereinbarungen für die Dorf- und Gemeinschaftshäuser empfohlen.
Nun wurde die Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Bimöhlen (Dorfhaussatzung) entsprechend angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen stimmt der beigefügten Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Bimöhlen zu.
Die Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Dorfhaussatzung Bimöhlen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Dorfhaussatzung Bimöhlen (29 KB) |