Vorlage - VO/16/2020/201
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Sachverhalt:
Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 16.05.2017 stattgefunden hatte, bei der weder Anregungen noch Fragen geäußert worden sind, wurden als nächster Schritt die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden frühzeitig beteiligt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 25.06.2020 angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, die Nachbargemeinden am 13.07.2020.
Die Rückmeldungen in Form der vorgebrachten Einwendungen werden in der unten stehenden Tabelle aufgeführt.
Von Seiten des Planungsbüros wurden Vorschläge unterbreitet, wie die Einwendungen abgewogen werden könnten.
Die Abwägungsergebnisse werden sowohl dem Planungsbüro als auch den beteiligten TÖBs mitgeteilt. Die Planunterlagen werden gemäß den Abwägungsergebnissen überarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der PUMA Großenaspe berät über die Einwendungen und Hinweise zum Planverfahren aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
B-Plan 3 7. Änderung
Abwägungsbeschluss:
Vom 25.06. bis 30.07.2020 fand die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 3 für das Gebiet „Gewerbegebiet - Am Alten Sportplatz, Am Farmböddel“ statt, vom 13.07. bis 30.07.2020 die der Nachbargemeinden.
Es wurden Anregungen und Hinweise und Einwendungen vorgebracht, über die der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe nun beraten und beschließen soll.
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen/ Anregungen verfahren werden soll.
Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag sind der nachfolgenden Tabelle zu übernehmen.
Zur Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „ Gewerbegebiet – Am Alten Sportplatz, Am Farmböddel“ wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von TÖBs und Nachbargemeinden nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 14.09.2020 wie folgt abgewogen:
Datum und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
| Keine Bedenken. Der überplante Bereich befindet sich jedoch teilweise in einem archäologischen Interessen-gebiet, daher ist hier mit archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Denkmalen zu rechnen. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf § 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. | Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 27.08.2020:
Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung. |
Gemeinde Heidmühlen | Keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
Gemeinde Boostedt | Keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
Gemeinde Bimöhlen | Keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
Gemeinde Hardebek | Keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
Handwerkskammer Lübeck
| Aus Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken.
Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet. | Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 27.08.2020:
Wird zur Kenntnis genommen und angemerkt, dass Handwerksbetriebe durch die Planung nicht beeinträchtigt werden. |
Landesbetriebe Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Landeseisenbahn-verwaltung | Keine Bedenken, sofern folgende Aspekte für die Flächen im Bereich der Bahnanlage der AKN Eisenbahn GmbH Berücksichtigung finden:
- Hinsichtlich baulicher Anlagen im Bereich der Gleisanlagen sowie Maßnahmen zum Schutz der Eisenbahnanlagen wiese ich auf den Abschnitt II, § 6 und § 7 des Eisenbahngesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 27.06.1995 hin.
- Oberflächen- und Abwässer dürfen nicht auf die Bahnanlagen abgeleitet werden. Sonstige Inanspruchnahmen von Bahngelände - sofern nicht gesondert vereinbart - sind auszuschließen.
- Bahnseitengräben dürfen in ihrer Funktion nicht eingeschränkt werden. Der Abfluss des Oberflächenwassers aus dem Gleisfeld muss jederzeit sichergestellt sein.
- Gehölze und Sträucher entlang der Bahnanlage sind in ihrer Aufwuchshöhe so zu wählen, dass der Überhang nicht die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes beeinträchtigen kann. Bäume und Sträucher müssen durch ihre artbedingte Wuchshöhe so weit vom Gleis entfernt sein, dass bei Windwurf und Windbruch die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet wird.
- Es ist auszuschließen, dass Beleuchtungen, Leuchtreklamen, Werbeanlagen und dergleichen Blendungen von Eisenbahnfahrzeugen bzw. durch Form, Farbe, Größe oder Ort und Art der Anbringung Verwechslungen mit Verkehrszeichen oder Eisenbahnsignalen auslösen oder deren Wirkung beeinträchtigen können. Sollten sich dennoch entsprechende Feststellungen ergeben, sind die betroffenen Einrichtungen umgehend zu entfernen oder so zu ändern, dass Gefährdungen ausgeschlossen werden.
- Forderungen der Grundstückseigentümer und -nutzer hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Liegenschaften durch die bestehende Eisenbahnanlage und den Eisenbahnbetrieb (z. B. Lärmsignale, Maßnahmen zur Minimierung von Geruchs- und Staubemissionen etc.) sind, auch durch die Rechtsnachfolger der o. g. Personen nicht möglich und damit auszuschließen.
- Hinsichtlich eventuell beabsichtigter oder bereits eingeleiteter Planungen und sonstigen Maßnahmen beteiligen Sie bitte auch die AKN Eisenbahn GmbH an der vorliegenden Bauleitplanung. | Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 27.08.2020:
1) Wird zur Kenntnis genommen.
2) Die Planung hat keinen Einfluss auf das Oberflächenwasser oder das Schmutzwasser.
3) Wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
4) Wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Die Forderung wird als textliche Festsetzung in den B-Plan übernommen.
5) Wird zur Kenntnis genommen.
6) Wird im nächsten Verfahrensschritt erfolgen.
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Stadt Neumünster | Keine Anregungen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Kreis Segeberg, Fachabteilungen: Tiefbau, Untere Bauaufsichtsbehörde, Vorbeugender Brandschutz, Untere Denkmalschutzbehörde, Wasser - Boden - Abfall für SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie
| Vorbeugender Brandschutz
Der Tiefbau ist nicht betroffen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Untere Bauaufsichtsbehörde
Keine Bedenken.
| Keine Abwägung erforderlich. | |
Vorbeugender Brandschutz
Folgende Punkte sind zu ändern bzw. zu ergänzen: 1.Die erforderliche Löschwassermenge wird zwar festgelegt, jedoch nicht erläutert wie diese Menge gesichert werden soll. Hierfür sind Angaben zu ergänzen. 2. Die angeführten Rechtsgrundlagen für die Erschließung der Grundstücke ist nicht mehr gültig. Hier sind aktuell § 5 Abs. 1 LBO und die Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr anzugehen. | Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 27.08.2020:
Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
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Untere Denkmalschutzbehörde
Keine denkmalrechtlichen Bedenken.
| Keine Abwägung erforderlich. | |
Wasser – Boden – Abfall
SG Abwasser Keine Bedenken. Hinweis: Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.3 sollte auch eine Anpassung der Oberflächenentwässerung näher untersucht werden. Im Zuge der Realisierung des Baugebietes sind teilweise Probleme aufgetreten, die zu Abweichungen vom jeweils geltenden Bebauungsplan geführt haben.. | Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 27.08.2020:
Der Hinweis zum Oberflächenwasser wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen hat die Änderung des Bebauungsplanes keinen Einfluss auf die Oberflächenentwässerung. | |
SG Gewässerschutz: Keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. | |
SG Bodenschutz Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. | |
SG Grundwasserschutz Keine Bedenken.
Hinweise: Sollten bei Baumaßnahmen eine Bauwasserhaltung nötig sein, so ist eine entsprechende Erlaubnis rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorher, bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Schichten- und Stauwasser wird wasserrechtlich als Grundwasser betrachtet.
Im Planungsgebiet befindet sich ein Feuerlöschbrunnen (1106-F0004b) dessen potentieller Beschädigung wegen Baumaßnahmen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken ist. | Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 27.08.2020:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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GW Geothermie Es besteht die Möglichkeit Anlagen zur Nutzung von "Erdwärme" zu installieren. Hierfür muss rechtzeitig vor Baubeginn eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis bei der "unteren Wasserbehörde" des Kreises Segeberg beantragt werden. | Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 27.08.2020:
Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. | |
Kampfmittelräumdienst | In der o. a. Gemeinde/ Stadt sind Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn von Tiefbaumaßnahmen wie z. B. Baugruben/ Kanalisation/ Gas/ Wasser/ Strom und Straßenbau ist die o. a. Fläche/ Trasse gem. Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt Dezernat 33, Sachgebiet 331 Mühlenweg 166 24116 Kiel durchgeführt. Bitte weisen Sie die Bauträger darauf hin, dass sie sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen sollten, damit Sondier- und Räummaßnahmen in die Baumaßnahmen einbezogen werden können. | Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 27.08.2020:
Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung. |
Untere Forstbehörde | Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes wird durch die Planungen direkt und indirekt nicht betroffen - insofern keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
LLUR (ländl. Räume) | Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Flächennutzungsplan zur Kenntnis genommen.
Die Bodenordnung ist nicht betroffen, die Landwirtschaft hat nur Kenntnis genommen. | Keine Abwägung erforderlich. |
IHK Lübeck | Die Planunterlagen haben wir geprüft. Die IHK zu Lübeck als Träger öffentlicher Belange erhebt keine Bedenken bezüglich der Planungen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Landwirtschaftskammer S-H | Zu o. a. Bauleitplanung bestehen aus agrarstruktureller Sicht keine Anregungen oder Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
Landesplanung | Es liegt noch keine Stellungnahme vor. |
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe: _____
davon anwesend: _______
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: