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Vorlage - VO/06/2020/102  

Betreff: B 10 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet " Brüchkoppel", südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
24.09.2020 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung

der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten

Änderungen beschlossen.

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind

zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „"Brüchkoppel"

südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der

"Brüchkoppel"“

 

  1. Die Entwürfe

des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „"Brüchkoppel"

südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der

"Brüchkoppel"“, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2

BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ____________

davon anwesend: __________

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei

der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

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