Vorlage - VO/06/2020/102
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
- Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten
Änderungen beschlossen.
- Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind
zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „"Brüchkoppel"
südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der
"Brüchkoppel"“
- Die Entwürfe
des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „"Brüchkoppel"
südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der
"Brüchkoppel"“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /
werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ____________
davon anwesend: __________
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /
Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: