Vorlage - VO/01/2020/109
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat im Jahr 2019 die Anpassung der Nutzungsvereinbarungen für die Dorf- und Gemeinschaftshäuser empfohlen. Nun wurde die Satzung über die Benutzung des Feuerwehr- und Bürgerhauses der Gemeinde Armstedt (Dorfhaussatzung) entsprechend angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt stimmt der beigefügten Satzung über die Benutzung des Feuerwehr- und Bürgerhauses der Gemeinde Armstedt zu.
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Dorfhaussatzung Armstedt
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Dorfhaus Armstedt (31 KB) | (79 KB) |