Vorlage - VO/16/2020/217
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses am 14.09.2020 wurde der Beschluss gefasst, den Auftrag für die Planungsleistungen (Lph. 1 – 3) für den Umbau der bisherigen Teichkläranlage in eine technische Anlage an das Büro ISP aus Lübeck zu erteilen. In einem Austauschgespräch am 19.10.2020 zwischen der Amtsverwaltung, dem Planungsbüro ISP und der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg, haben die Vertreter der Wasserbehörde nochmal deutlich gemacht, wie wichtig die zeitnahe Umsetzung der vorgesehenen Umbaumaßnahme ist. Hintergrund ist, dass gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Emissionsbetrachtung der Vorfluter durchgeführt wird. Zielsetzung der WRRL ist der „gute“ Zustand der Gewässer. Entscheidend sind dabei die Nährstoffparameter Stickstoff und Phosphor. Insbesondere bei kleineren Gewässern, wie es hier der Fall ist, ist dabei der Eintrag aus Kläranlagen oftmals entscheidend. Aus den Anforderungen aus der WRRL und den gewünschten Zielwerten in den Gewässern ergibt sich, dass die bestmögliche Reinigungsleistung der Kläranlagen angestrebt werden muss, was sich auch in verschärften Einleitwerten widerspiegeln wird. Aus den vorgenannten Gründen und in Anbetracht der beabsichtigten Entwicklungen in Großenaspe (u.a. Ausweisungen von neuen Gewerbegebieten) ist eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Maßnahme geboten und dies sollte auch durch eine entsprechende Beschlussfassung verankert werden.
Von Seiten des Planungsbüros, Herrn Wollborn, wurde hierzu der nachfolgende Ablaufplan (Zeitschiene) aufgezeigt:
Bauentwurfsplanung: bis Ende März 2021
Genehmigungsplanung: April/Mai 2021
Ausführungsplanung: Juni/Juli 2021
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren: ab Herbst 2021
Umsetzung und Fertigstellung: in 2022
Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme ist die Vorschaltung einer mechanischen Reinigungsstufe (Rechenanlage). Die Umsetzung dieser (Teil-)Maßnahme soll bereits in 2021 umgesetzt werden. Diese Anlage wird so geplant werden, dass sie sich in die bisherige Teichkläranlage und auch in die spätere technische Anlage integrieren lässt.
Zu Beginn der Planungen ist es erforderlich, eine Messkampagne zur Ermittlung der tatsächlichen Zulaufmengen und Zulaufkonzentrationen durchzuführen. Nur so kann eine belastbare Dimensionierung der Anlage gewährleistet werden. Für die Koordination, Begleitung und Auswertung der Vor-Ort-Messungen wird ein Honoraraufwand von rd. 1.600 € (brutto) veranschlagt. Die Messkampagne selbst (Durchflussmengenmessungen und Laboranalysen), die über einen Zeitraum von ca. 5 bis 7 Tagen stattfinden sollte, wird für einen Messort ca. 18.000,00 €, für jeden weiteren Messort ca. 12.000,00 (brutto) kosten. Diese Vorarbeiten sollten unbedingt erfolgen, da sie für die Gesamtmaßnahme und deren erfolgreiche Umsetzung unabdingbar sind.
Die veranschlagten Investitionskosten, einschließlich Planungskosten, liegen bei rd. 2.340.000,00 € (brutto). Die entsprechenden Haushaltsmittel sind entsprechend der zeitlichen Abfolge für die Jahre 2021 und 2022 einzustellen.
Beschlussvorschlag:
Hiermit wird beschlossen, den Umbau der bisherigen Teichkläranlage in eine technische Anlage nach dem folgendem Ablaufplan (Zeitschiene) umzusetzen.
Bauentwurfsplanung: bis Ende März 2021
Genehmigungsplanung: April/Mai 2021
Ausführungsplanung: Juni/Juli 2021
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren: ab Herbst 2021
Umsetzung und Fertigstellung: in 2022
Die erforderlichen Vor-Ort-Messungen (Messkampagne) sollen zeitnah vorbereitet werden. Der genaue Umfang dieser Messungen ist noch im Detail auszuarbeiten.
Die Rechenanlage soll bereits in 2021 umgesetzt werden.
Die erforderlichen Finanzmittel sind entsprechend der zeitlichen Abfolge für die Jahre 2021 und 2022 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Finanzielle Auswirkungen:
Veranschlagte Investitionskosten, einschließlich Planungskosten: rd. 2.340.000,00 € (brutto).
Anlage/n: