Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2020/218  

Betreff: F 24 und B 26 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 "Forellensee Brokenlande" für die Ausweisung eines Sondergebietes Erholung für das Gebiet "nördlich des Küchengrabens, östlich der Hamburger Chaussee, südlich der Straße "Augustenhof", westlich des Petersilienweges"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
03.11.2020 
15. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Wasserski-Anlage Brokenlande 5 Mast 610m MB 90m  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26

 

Beschluss:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 24. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „nördlich des Küchengrabens, östlich der Hamburger Chaussee, südlich der Straße "Augustenhof", westlich des Petersilienweges“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Sondergebiet Erholung

 

Weiterhin soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 „Forellensee Brokenlande“ für das Sondergebiet Erholung aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 –

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

__________________________

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Bestmann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Luftbild/ Lageplan RIXEN Forellensee Brokenlande mit geplanter Wasserski-Anlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Wasserski-Anlage Brokenlande 5 Mast 610m MB 90m (455 KB)      
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