Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2020/220  

Betreff: Aufgabenübertragung des Antragsverfahrens für Schülerfahrkarten zwischen der Kreisverwaltung Segeberg und der Gemeinde Großenaspe (Schulträger)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Yvonne Polzin
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Polzin, Yvonne
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
09.12.2020 
12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Entwurf)  

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Sachverhalt: Der Kreis Segeberg möchte in Zusammenarbeit mit den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 die Aufgabe des Schülerkartenverfahrens von den Schulträgern übernehmen. Die Aufgabenübertragung beinhaltet die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen, die Entscheidung über die Gewährung einer Schülerfahrkarte, die Organisation der Fahrkartenerstellung und –ausgabe, die Annahme und Verarbeitung von Schul- und Wohnortswechseln der antragsberechtigten Schüler*innen, Ersatzfahrkartenanträge, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Bearbeitung von Widersprüchen und Begleichung der Fahrkartenrechnungen. Die Aufgabenübertragung erfolgt unentgeltlich. Der Kreis Segeberg verzichtet mit der anliegenden Vereinbarung (vorläufiger Entwurf) und für die Geltungsdauer auf den Anspruch einer Kostenbeteiligung an den einmaligen und laufenden Kosten durch die Gemeinde Großenaspe. Der Beschluss beinhaltet lediglich die Aufgabenübertragung. Über die Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird nach endgültiger Ausarbeitung in einem gesonderten Beschluss entschieden.

 

 

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Beschlussvorschlag: Der Schulträger beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Schülerbeförderung gem. § 114 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der gültigen Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung vom 03.03.2011 in der geänderten Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 07.03.2013, allen anspruchsberechtigten Schüler*innen der Grundschule Großenaspe entsprechende Schülerfahrkarten für die Beförderung zur Schule zur Verfügung zu stellen.

Gewährt der Schulträger als freiwillige Leistung Schüler*innen eine Erstattung von Schülerbeförderungskosten, sollen in diesen Fällen ebenfalls Fahrkarten zum Erreichen der Grundschule zur Verfügung gestellt werden.

Der Schulträger überträgt die Aufgabe der Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten (Listenschülerverfahren) zum Schuljahr 2021/2022 unbefristet auf den Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg ist grundsätzlich berechtigt, die Aufgabe zwecks zentraler Bearbeitung an Dritte zu übertragen.

Die einmaligen und die laufenden Kosten für das Antragsverfahren, sowie die Kosten für die Fahrkarten gemäß Satzung trägt der Kreis. Unabhängig davon hat der Schulträger die Kosten für die Fahrkarten zu tragen, die der Schulträger Schüler*innen als freiwillige Leistung (kein Anspruch gemäß Satzung) zur Verfügung stellt.

Über die Zustimmung zur öffentlich – rechtliche Vereinbarung wird die Gemeindevertretung in einem weiteren Beschuss entscheiden.

Der Schulträger, die Schulen, der Kreis Segeberg und ggfs. Dritte bleiben im Zuge der Aufgabenübertragung gleichwohl in der Verpflichtung, sich auch weiterhin bezüglich des Antragsverfahrens abzustimmen und notwendige Daten auszutauschen. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (vorläufiger Entwurf)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Entwurf) (423 KB)      
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