Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2020/112  

Betreff: B 4, 1. Änd. - Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Bestmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
07.12.2020 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Gemeinde Bimöhlen liegt ein Antrag vor, die Fläche des Gewerbegebiets innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 4 zu vergrößern, um einem örtlichen Unternehmer die Möglichkeit zu geben, hier seinen Gewerbebetrieb anzusiedeln.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der

Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“

 

Beschluss:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“ soll wie folgt geändert werden:

Gewerbegebiet (auf der jetzigen privaten Grünfläche).

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

3.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden

Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich

oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin)

erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen

Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt

durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche

Bekanntmachung einzuladen ist.

 

  1. Die Gemeinde Bimöhlen ist nicht selbst Eigentümerin der Fläche. Die Gemeinde stellt den Bebauungsplan unter der Voraussetzung auf, dass eine Kostenübernahmeerklärung und eine Ausgleichsflächenverpflichtung vorliegen. Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: _______

davon anwesend:     _______

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie

waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

__________________________

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Bestmann prüfen und

gegenzeichnen lassen!

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

- Antrag auf Erweiterung der Gewerbefläche innerhalb des B-Plan Nr. 4 vom 08.11.2020

 

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