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Vorlage - VO/02/2020/113  

Betreff: F 4 - Erneute Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen zur Ausweisung von Flächen für einen Solarpark für das Gebiet "südwestlich des Rastplatzes Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehngraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
07.12.2020 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2020-11-17 201022 Bimöhlen 4. FNP-Ä. Geltungsbereich  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Amtsverwaltung wurde am 17.11.2020 per E-Mail mitgeteilt, dass der Investor den bisher angedachten Geltungsbereich für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans nach Westen vergrößern möchte.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Beratungsgegenstand: Anlass und Ziel der Planung

(Text vom Planungsbüro ELBBERG vom 17.11.2020):

 

Die Gemeinde Bimöhlen möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Errichtung, der Betrieb und die Vergütung von Photovoltaikanlagen werden durch das erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dieses stellt damit die Grundlage für die Auswahl möglicher Standorte dar.

Im westlichen Bereich der Gemeinde Bimöhlen verläuft von Nord nach Süd die Autobahn A7 Hamburg-Flensburg. Es ist geplant, Teilflächen entlang der Autobahn mit jeweils ca. 200 Metern Breite an die Enerparc AG für die Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu verpachten. Insgesamt sollen ca. 14 ha überplant und eine installierte Leistung von ca. 9 MWp erreicht werden. Aktuell sind die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Abstimmungen zur Erschließung der Teilgebiete sowie weiterer Thematiken erfolgen während des Planverfahrens.

 

Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB sind, sind zur Errichtung die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine entsprechende Änderung des Flächennutzugsplans erforderlich. Der aktuelle Flächennutzungsplan des Planungsverbands Bimöhlen stellt die Flächen des angedachten Plangebiets als Flächen für die Landwirtschaft dar. Daher beantragt der Vorhabenträger, die Enerparc AG, bei der Gemeinde Bimöhlen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Areal als planungsrechtliche Voraussetzung zu beschließen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bimöhlen soll nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarpark Bimöhlen“ erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB). Hierbei hat sich der Vorhabenträger gegenüber der Gemeinde Bimöhlen im Durchführungsvertrag zu verpflichten, das Vorhaben innerhalb einer festgelegten Frist umzusetzen und die Planungs-, Erschließungs- und Umsetzungskosten für das Vorhaben zu tragen. Träger des Planverfahrens ist die Gemeinde.

 

Aufstellungsbeschluss

 

Beschlussvorlage

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Bimöhlen“ der Gemeinde Bimöhlen

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 4. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet "südwestlich des Rastplatzes Sielsbrook Ost, südlich des Siekrehngraben, nordöstlich der Straße Jettkamp, westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg" folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet “Photovoltaik" gem. § 11 Baunutzungsverordnung (sonstiges Sondergebiet).

 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

ELBBERG Stadtplanung

Kruse und Rathje Partnerschaft mbB

Lehmweg 17

20251 Hamburg

 

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

  1. Die Planungsanzeige gem.  §11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz ist zu erstatten.

 

7. Sofern die Gemeinde Bimöhlen nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem/den Grundstückseigentümer/n eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

Ebenso ist mit dem Investor eine Regelung zu treffen.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: __________

davon anwesend:     __________

 

Ja-Stimmen:      __________

Nein-Stimmen:     __________

Stimmenthaltungen:     __________

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Bitte prüfen!

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Bestmann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- 201022 Bimöhlen 4.FNP-Ä. Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-11-17 201022 Bimöhlen 4. FNP-Ä. Geltungsbereich (610 KB)      
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