Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2020/172  

Betreff: Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor
01.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtrag z. Hauptsatzung 2019 Heidmoor PDF-Dokument

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Sachverhalt:

Aktuell entscheidet der Bürgermeister gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 der Hauptsatzung über den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes einen Wert von 500,-- € nicht übersteigt, allein. Ansonsten bedarf der Erwerb eines Vermögensgegenstandes der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

 

Damit dies nicht in jedem Fall erforderlich wird, wird seitens der Amtsverwaltung die Heraufsetzung der Wertgrenze auf 2.000,-- € durch eine 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird zum Beschluss erhoben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heidmoor

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtrag z. Hauptsatzung 2019 Heidmoor (15 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
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