Vorlage - VO/13/2020/172
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Sachverhalt:
Aktuell entscheidet der Bürgermeister gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 der Hauptsatzung über den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes einen Wert von 500,-- € nicht übersteigt, allein. Ansonsten bedarf der Erwerb eines Vermögensgegenstandes der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.
Damit dies nicht in jedem Fall erforderlich wird, wird seitens der Amtsverwaltung die Heraufsetzung der Wertgrenze auf 2.000,-- € durch eine 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird zum Beschluss erhoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heidmoor
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtrag z. Hauptsatzung 2019 Heidmoor (15 KB) | (50 KB) |