Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/04/2020/089  

Betreff: Beschluss über die Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Föhrden-Barl (Dorfhaussatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Janna Hauschildt
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Hauschildt, Janna
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl
10.12.2020 
12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Dorfhaus Föhrden-Barl PDF-Dokument

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Sachverhalt:

Das Gemeindeprüfungsamt hat im Jahr 2019 die Anpassung der Nutzungsvereinbarung für die Dorf- und Gemeinschaftshäuser empfohlen. Nun wurde die Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Föhrden-Barl (Dorfhaussatzung) in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss der Gemeinde Föhrden-Barl entsprechend angepasst.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl stimmt der beigefügten Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Föhrden-Barl zu.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

Dorfhaussatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Dorfhaus Föhrden-Barl (31 KB) PDF-Dokument (79 KB)    
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