Vorlage - VO/04/2020/089
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat im Jahr 2019 die Anpassung der Nutzungsvereinbarung für die Dorf- und Gemeinschaftshäuser empfohlen. Nun wurde die Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Föhrden-Barl (Dorfhaussatzung) in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss der Gemeinde Föhrden-Barl entsprechend angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl stimmt der beigefügten Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Föhrden-Barl zu.
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Dorfhaussatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Dorfhaus Föhrden-Barl (31 KB) | (79 KB) |