Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2021/085  

Betreff: B-Plan 10 der Gemeinde Hasenkrug - Vergabe der archäologischen Voruntersuchung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
27.01.2021 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug zurückgestellt   
10.03.2021 
12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Am 05.11.2020 ging eine Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes zum B-Plan 10 der Gemeinde Hasenkrug ein:

die überplante Fläche befindet sich in einem archäologischen Interessensgebiet. Bei der überplanten Fläche handelt es sich daher gem. § 12 (2) 6 DSchG um Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Erdarbeiten in diesen Bereichen bedürfen demnach der Genehmigung des Archäologischen Landesamtes.

Das Archäologische Landesamt stimmt der vorliegenden Planung zu. Da jedoch zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Verlauf der weiteren Planung in ein Denkmal eingegriffen werden wird, sind gem. § 14 DSchG archäologische Untersuchungen erforderlich.

 

Daraufhin hat sich das Amt Bad Bramstedt mit dem Archäologischen Landesamt in Verbindung gesetzt und am 16.11.2020 ein Vertragsmuster sowie eine Kostenkalkulation für eine Voruntersuchung erhalten, die als Anlagen beigefügt sind. Sollten bei dieser Voruntersuchung archäologische Kulturdenkmale entdeckt werden und man das Gebiet weiter erschließen wollen, würde eine weitere Untersuchung nötig sein.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Vertrag mit dem Archäologischen Landesamt für die Archäologische Voruntersuchung des ursprünglichen Geltungsbereiches des B-Plans 10 zu schließen. Die Kosten hierfür etwa 3.600,-€ netto betragen. Für die Untersuchung ist der Einsatz eines Baggers nötig. Die Gemeinde wird ein Lohnunternehmen mit den Baggerarbeiten beauftragen, die laut Schätzung des Archäolog. Landesamtes ca. 3.000,-€ netto kosten werden. (Alternativ: Die Gemeinde wird das Archäologische Landesamt auch mit der Beauftragung einer Fremdfirma für die notwendigen Baggerarbeiten betrauen.)

 

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Finanzielle Auswirkungen:

zirka 6.600 € netto inkl. Bagger oder zirka 3.600 € netto exkl. Bagger

 

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Anlage/n:

1) Vertragsmuster Archäolog. Voruntersuchung vom 16.11.2020

2) Projektkalkulation vom 16.11.2020

3) Untersuchungsbereich

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