Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2021/120  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "östlich des Bebauungsplanes Nr. 10, westlich der Straße "Weddelbrooker Damm", südlich der Straße "Brookhorn" "- Aufstellungbeschluss B 12
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
18.01.2021 
13. Sitzung (Dringlichkeitssitzung) der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „östlich des Bebauungsplanes Nr. 10, westlich der Straße „Weddelbrooker Damm“, südlich der Straße „Brookhorn“ “ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Es soll eine Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen werden, um den örtlichen

Wohnraumbedarf zu decken.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden

Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg, in Fachdienst 61.00 –

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich

oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin)

erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen

Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt

werden:

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche

Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Die Gemeinde Hitzhusen hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für

Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-

Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in

Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen

Wasserhaushalt zu erhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ______

davon anwesend:        ______

 

Ja-Stimmen:         ______

Nein-Stimmen:        ______

Stimmenthaltungen:        ______

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei

der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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