Vorlage - VO/06/2021/120
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet „östlich des Bebauungsplanes Nr. 10, westlich der Straße „Weddelbrooker Damm“, südlich der Straße „Brookhorn“ “ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Es soll eine Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen werden, um den örtlichen
Wohnraumbedarf zu decken.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden
Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg, in Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin)
erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt
werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche
Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Die Gemeinde Hitzhusen hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für
Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-
Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in
Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen
Wasserhaushalt zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ______
davon anwesend: ______
Ja-Stimmen: ______
Nein-Stimmen: ______
Stimmenthaltungen: ______
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /
Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: