Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2021/093  

Betreff: B 6 1. Änderung, Veränderungssperre - Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
27.01.2021 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 6 - Satzung und Bekanntmachung - Stand 2021-01-18  

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges" die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hasenkrug für den Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss - eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:

Siehe Anlage

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 6 – Satzung und Bekanntmachung – Entwurf Stand 2021-01-18

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 6 - Satzung und Bekanntmachung - Stand 2021-01-18 (428 KB)      
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