Vorlage - VO/11/2021/096
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat im Jahr 2019 die Anpassung der Nutzungsvereinbarung für die Dorf- und Gemeinschaftshäuser empfohlen. Nun wurde die Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Hasenkrug (Dorfhaussatzung) in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss der Gemeinde Hasenkrug entsprechend angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug stimmt der beigefügten Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Hasenkrug zu.
Die Satzung tritt zum 01.03.2021 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Dorfhaus Hasenkrug (32 KB) | (78 KB) |