Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2021/098  

Betreff: B 8 Teil II 1. Änderung, Veränderungssperre - Erlass einer Satzung über die Änderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 2 für das Gebiet "Südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
27.01.2021 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 8 Teil 2 - Satzung und Bekanntmachung - Stand 2021-01-18  

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet "Südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne" die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 8 Teil 2 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hasenkrug für den Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 2 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss - eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:

Siehe Anlage

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 8 – Satzung und Bekanntmachung Text – Entwurf Stand 2021-01-18

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 8 Teil 2 - Satzung und Bekanntmachung - Stand 2021-01-18 (456 KB)      
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