Vorlage - VO/11/2021/100
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Sachverhalt:
Gemäß der Stellungnahme der Landesplanung vom 19.11.2020 kann das Baugebiet nicht in der Größe und mit der Anzahl der Wohneinheiten, wie der bisherige Entwurfs- und Auslegungsbeschluss dieses vorsah, genehmigt werden. Laut Vorschlag von Herrn Petersen, Kreisplanung, sollte die Gemeinde das Baugebiet im weiteren Verfahren auf 11 Bauplätze reduzieren und auf die Ringerschließung vorläufig verzichten.
Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au":
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au", des Textes Teil B und der Begründung in der Fassung vom …. (Datum eintragen!), vorgestellt auf der Sitzung am 27.01.2021
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /
werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ______ davon anwesend: ______
Ja-Stimmen: __________
Nein-Stimmen: __________
Stimmenthaltungen: __________
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Bestmann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: