Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/10/2013/025  

Betreff: Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hardebek Entscheidung
17.06.2013 
konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 46 Abs. 5 GO wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Zur oder zum Ausschussvorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen werden. Über die Vorschläge ist jeweils ein Beschluss nach § 39 (1) GO, d. h. es wird ein Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst, bei dem nur die Ja- und Nein-Stimmen zählen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

 

Diese Wahlvorschriften gelten für die Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden entsprechend (§ 46 Abs. 5 GO)

 


Beschlussvorschlag:

Folgende Ausschussvorsitzenden werden vorgeschlagen und gewählt:

 

Finanzausschuss

 

Vorsitzender:                           

stellv. Vorsitzender             

 

Abstimmungsergebnis:              dafür

                                                        dagegen

                                                        Enthaltungen

 

Planungs- und Maßnahmenausschuss

 

Vorsitzender:                           

stellv. Vorsitzender             

 

Abstimmungsergebnis:              dafür

                                                        dagegen

                                                        Enthaltungen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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