Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2021/123  

Betreff: B11 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
11.02.2021 
14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2020-11-16_B11 Hitzhusen - Entwurf-Planzeichnung  
2021-02-01_B11 Hitzhusen - Entwurf-Text  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 den

Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 11 gefasst. Das Kreisplanungsamt Segeberg erhielt daraufhin den Planungsauftrag und bereitete einen Entwurf für den Bebauungsplan vor.

 

Die Gemeindevertretung hat nun die Aufgabe, den Entwurf für die notwendigen Schritte im

Bauleitplanverfahren freizugeben oder noch Änderungen im Entwurf vorzunehmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Planentwürfe werden in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen. (Sofern Änderungen gewünscht sind, müssen diese beschrieben werden.)

 

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

für den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „östlich der Straße „Weddelbrooker Damm", westlich der Straße Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten"

 

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „östlich der Straße „Weddelbrooker Damm", westlich der Straße Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Bitte hier die Änderungen eintragen!)

 

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Claudia Peschel

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-11-16_B11 Hitzhusen - Entwurf-Planzeichnung (449 KB)      
Anlage 2 2 2021-02-01_B11 Hitzhusen - Entwurf-Text (193 KB)      
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