Vorlage - VO/06/2021/125
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Sachverhalt:
Im Jahre 2018 wurde eine neue Straßenreinigungssatzung erlassen. Die Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg ergab nun, dass die Satzung geringfügig angepasst werden muss. Aus diesem Grund wurde der beigefügte Entwurf für eine 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung erstellt. Die Übertragung der Reinigungspflicht für die Rinnsteine auf die Grundstückseigentümer ist aufgrund der Gefährdung im Straßenverkehr grundsätzlich nicht zulässig. Zulässig wäre die Reinigung der Rinnsteine durch die Anlieger nur in den Straßen, in denen das Verkehrsaufkommen niedrig ist (Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Anliegerstraßen) und die Gefährdung der Bürger minimiert ist. Die einzelnen Straßenbezeichnungen müssten dann in die Satzung aufgenommen werden. Durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg wurde jedoch empfohlen, die Reinigung der Rinnsteine nicht auf die Bürger zu übertragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zu der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hitzhusen gemäß Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-01-14 Straßenreinigungssatzung 2018 - Hitzhusen Änderung (PDF) (120 KB) | ||||
2 | 2021-01-14 Straßenreinigungssatzung 2021 - Hitzhusen 1. Nachtragssatzung (PDF) (9 KB) |