Vorlage - VO/04/2021/093
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Sachverhalt:
Im Jahre 2018 wurde eine neue Straßenreinigungssatzung erlassen. Die Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg ergab nun, dass die Satzung geringfügig angepasst werden muss. Aus diesem Grund wurde der beigefügte Entwurf für eine 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung erstellt. Die Übertragung der Reinigungspflicht für die Rinnsteine auf die Grundstückseigentümer ist aufgrund der Gefährdung im Straßenverkehr nicht zulässig. Zudem wurde die Formulierung des § 2 Abs. 1 e) angepasst, damit deutlich wird, dass die Oberflächen der Auffahrten zu reinigen sind.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zu der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Föhrden-Barl gemäß Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-01-14 Straßenreinigungssatzung 2018 - Föhrden-Barl Änderung (PDF) (122 KB) | ||||
2 | 2021-01-14 Straßenreinigungssatzung 2021 - Föhrden-Barl 1. Nachtragssatzung (PDF) (102 KB) |