Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/04/2021/093  

Betreff: Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Föhrden-Barl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sven Klinger
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Plath, Janina
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl
11.03.2021 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2021-01-14 Straßenreinigungssatzung 2018 - Föhrden-Barl Änderung (PDF)  
2021-01-14 Straßenreinigungssatzung 2021 - Föhrden-Barl 1. Nachtragssatzung (PDF)  

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Sachverhalt:

Im Jahre 2018 wurde eine neue Straßenreinigungssatzung erlassen. Die Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg ergab nun, dass die Satzung geringfügig angepasst werden muss. Aus diesem Grund wurde der beigefügte Entwurf für eine 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung erstellt. Die Übertragung der Reinigungspflicht für die Rinnsteine auf die Grundstückseigentümer ist aufgrund der Gefährdung im Straßenverkehr nicht zulässig. Zudem wurde die Formulierung des § 2 Abs. 1 e) angepasst, damit deutlich wird, dass die Oberflächen der Auffahrten zu reinigen sind.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zu der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Föhrden-Barl gemäß Anlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-01-14 Straßenreinigungssatzung 2018 - Föhrden-Barl Änderung (PDF) (122 KB)      
Anlage 2 2 2021-01-14 Straßenreinigungssatzung 2021 - Föhrden-Barl 1. Nachtragssatzung (PDF) (102 KB)      
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