Vorlage - VO/08/2021/225
|
|
Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat bei seiner letzten Prüfung moniert, dass die Gemeinde keinen Beschluss zu einem anzustrebenden Kostendeckungsgrad der kostenrechnenden Einrichtung „Freibad“ gefasst hat. Auch eine Kalkulation, die die derzeitige Kostenentwicklung berücksichtigt, lag nicht vor. Im Überprüfungszeitraum lagen die Kostendeckungsgrade zwischen 23 % - 55 % vor.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die kostenrechnende Einrichtung „Freibad“ einen Kostendeckungsgrad von 30 % anzustreben –siehe anliegende Kalkulation-.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-02-15 Kalkulation Freibad (11 KB) | (45 KB) |