Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2021/249  

Betreff: Antrag der SPD-Fraktion auf Neubesetzung aller Ausschüsse gem. § 46 Abs. 10 Gemeindeordnung, da deren Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen entspricht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe
10.03.2021 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion  

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Sachverhalt:

Bekanntlich hat Gemeindevertreter Karsten Frese die FDP-Fraktion mit der Folge verlassen, dass diese nun nicht mehr besteht, da die Mindestzahl von 2 Mitgliedern nicht mehr erreicht wird. Unter dieser Voraussetzung, dass dadurch die politischen Stärkeverhältnisse in den Ausschüssen nicht mehr denen in der Gemeindevertretung entsprechen, kann jede Fraktion die Neuwahl des jeweiligen Ausschusses oder auch aller Ausschüsse verlangen. Das Verlangensrecht steht den Fraktion unabhängig davon zu, ob sie selbst betroffen sind.

 

Die SPD-Fraktion hat in diesem Zusammenhang den Antrag gestellt, eine Neuwahl aller Ausschüsse vorzunehmen. Wird dieses Verlangen gestellt, so verlieren alle Ausschussmitglieder kraft Gesetzes zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ihren Ausschusssitz. Obwohl die Kommentierung stellvertretende Ausschussmitglieder nicht ausdrücklich erwähnt, tritt für sie die gleiche Reihenfolge ein. Das Verlangen auf Neubesetzung der Ausschüsse ist an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu richten. Da die Mitglieder der neu zu wählenden Ausschüsse ihre Wahlstellen zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung verlieren, hat der Vorsitzende die Pflicht, die Neuwahl auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen.

 

Die Wahl der Ausschüsse verläuft nach den üblichen Wahlregeln für Ausschüsse entweder im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO oder nach Verhältniswahl nach § 46 Abs. 1 i.V. mit § 40 Abs. 4 GO.

 

Eine Wiederwahl der bisherigen Ausschussmitglieder ist möglich. Nach erfolgter Wahl der Ausschussmitglieder hat die Gemeindevertretung auch die Vorsitzenden der Ausschüsse zu wählen.

 

Hinweis:

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Wahl in der auf das Neuwahl verlangenden folgenden nächsten Sitzung durchgeführt wird, ohne dies allerdings ausdrücklich zu normieren.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt den Antrag SPD-Fraktion zur Kenntnis. Das Neuwahlverfahren für den Finanzausschuss, Planungs- und Maßnahmenausschuss sowie für den Sport-m, Schul- und Kulturausschuss wird nunmehr auf die Tagesordnung der kommenden Gemeindevertretersitzung gesetzt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

Antrag der SPD-Fraktion

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SPD-Fraktion (25 KB)      
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