Vorlage - VO/04/2021/095
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl hat in ihrer Sitzung am 28.11.2019 den
Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 2 gefasst. Das Kreisplanungsamt Segeberg
erhielt daraufhin den Planungsauftrag und bereitete einen Entwurf für den Bebauungsplan
vor.
Die Gemeindevertretung hat nun die Aufgabe, den Entwurf für die notwendigen Schritte im
Bauleitplanverfahren freizugeben oder noch Änderungen im Entwurf vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
- Die Planentwürfe werden in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen. (Sofern Änderungen gewünscht sind, müssen diese beschrieben werden.)
- Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind
zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl für das Gebiet „östlich des Schurenbrook und südlich der Osterstraße“
- Die Entwürfe
des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl für das Gebiet „östlich des Schurenbrook und südlich der Osterstraße“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /
werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
(Bitte hier die Änderungen eintragen!)
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
«ausgeschlossene_Gemeindevertreter»
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B2_Entwurf (561 KB) | ||||
2 | B2_Text (85 KB) | ||||
3 | B2_Begründung (136 KB) | ||||
4 | Baulückenerfassung (422 KB) |