Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/04/2021/095  

Betreff: B 2 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl für das Gebiet "östlich des Schurenbrook und südlich der Osterstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl Entscheidung
11.03.2021 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
B2_Entwurf  
B2_Text  
B2_Begründung  
Baulückenerfassung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl hat in ihrer Sitzung am 28.11.2019 den

Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 2 gefasst. Das Kreisplanungsamt Segeberg

erhielt daraufhin den Planungsauftrag und bereitete einen Entwurf für den Bebauungsplan

vor.

Die Gemeindevertretung hat nun die Aufgabe, den Entwurf für die notwendigen Schritte im

Bauleitplanverfahren freizugeben oder noch Änderungen im Entwurf vorzunehmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Planentwürfe werden in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen. (Sofern Änderungen gewünscht sind, müssen diese beschrieben werden.)

 

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind

zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

für den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl für das Gebiet „östlich des Schurenbrook und südlich der Osterstraße

 

 

 

  1. Die Entwürfe

des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl für das Gebiet „östlich des Schurenbrook und südlich der Osterstraße“, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Bitte hier die Änderungen eintragen!)

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

«ausgeschlossene_Gemeindevertreter»

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B2_Entwurf (561 KB)      
Anlage 2 2 B2_Text (85 KB)      
Anlage 3 3 B2_Begründung (136 KB)      
Anlage 4 4 Baulückenerfassung (422 KB)      
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