Vorlage - VO/04/2021/096
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Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Föhrden-Barl für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl ist von der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen. Die Genehmigung erfolgte aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen im Umlaufverfahren.
Beschlussvorschlag:
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2020 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-02-24 Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2020 FF Föhrden-Barl (231 KB) |