Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/08/2021/229  

Betreff: F20 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Ham-burg - Neumünster, westlich von Wiemersdorf "
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf Entscheidung
05.05.2021 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2021-03-04 210218_FNPÄ-20_Wiemersdorf_PV-  
2021-03-04 210218_Begr_FNPÄ20_BP13_PV_Wiemersdorf  
2021-03-04 Anlage03_Blendgutachten Wiemersdorf SolPEG20210205  
2021-03-04 Anlage1.1_210218_Blatt_1_Standortkonzept Regio  
2021-03-04 Anlage1.2_210218_Blatt_2_Standortkonzept_BAB7  
2021-03-04 Anlage2.1_210218_Flächenkonzept_Wiemersdorf_K1  
2021-03-04 Anlage2.2_210218_Flächenkonzept_Wiemersdorf_K2  

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Sachverhalt:

Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Hamburg – Neumünster, westlich von Wiemersdorf

 

1. Die Entwürfe

    der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich der BAB 7,

    nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Hamburg – Neumünster,

    westlich von Wiemersdorf“ des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2

    BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentli-

    cher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-03-04 210218_FNPÄ-20_Wiemersdorf_PV- (1606 KB)      
Anlage 2 2 2021-03-04 210218_Begr_FNPÄ20_BP13_PV_Wiemersdorf (1517 KB)      
Anlage 3 3 2021-03-04 Anlage03_Blendgutachten Wiemersdorf SolPEG20210205 (6135 KB)      
Anlage 4 4 2021-03-04 Anlage1.1_210218_Blatt_1_Standortkonzept Regio (3965 KB)      
Anlage 5 5 2021-03-04 Anlage1.2_210218_Blatt_2_Standortkonzept_BAB7 (8444 KB)      
Anlage 6 6 2021-03-04 Anlage2.1_210218_Flächenkonzept_Wiemersdorf_K1 (2737 KB)      
Anlage 7 7 2021-03-04 Anlage2.2_210218_Flächenkonzept_Wiemersdorf_K2 (2785 KB)      
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