Vorlage - VO/13/2021/178
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Sachverhalt:
Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.
Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“
1. Die Entwürfe
des Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“ des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-03-26 Heidmoor B-3_Entwurf_2020-09-21 (9000 KB) | ||||
2 | 2021-03-26 Begruendung B 3 (252 KB) | ||||
3 | 2021-03-26 Text.B 3 Heidmoor (112 KB) |