Vorlage - VO/07/2021/137
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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 7 wird als § 13 b BauGB Verfahren durchgeführt. Damit dieser in Kraft tritt muss die Satzung bis 31.12.2021 beschlossen sein. Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Die Gemeindevertretung hat im Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2019 beschlossen die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchzuführen. Aufgrund der einjährigen Verhandlungsdauer mit dem Grundstückseigentümer hat die Gemeinde viel Zeit verloren. Aus diesem Grund ist eine Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nicht mehr möglich, da das Verfahren dann voraussichtlich nicht bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden kann.
Die Gemeindevertretung beschließt daher von der frühzeitigen Beteiligung abzusehen.
Beschlussvorschlag:
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2019 für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak“ beschließt die Gemeinde,
im Bauleitplanverfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: