Vorlage - VO/11/2021/107
|
Sachverhalt:
Aufgrund des § 80 GO (Gemeindeordnung) wird die 1.Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 11 1.NachtragsHH 2021 pdf (16 KB) | ||||
2 | 11 Nachtrag-HHANL 11,2021 (66 KB) | (176 KB) | |||
3 | 11 Ergebnis- und Finanzplan 2021 pdf (172 KB) | ||||
4 | 11 Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2021 pdf (3775 KB) | ||||
5 | 11 Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2021 pdf 612001 (302 KB) |