Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/08/2021/236  

Betreff: B 4 2Ä - Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinder Wiemersdorf für das Gebiet "östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße" und ggf. Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf Entscheidung
05.05.2021 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf zurückgestellt   
30.06.2021 
20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.04.2021 haben Besitzer einer Doppelhaushälfte in Wiemersdorf, Rhönstraße, die Bitte an die Gemeinde Wiemersdorf gerichtet, den Bebauungsplan zu ändern. Die Antragsteller möchten ihr Schlafzimmer und Badezimmer in das Erdgeschoss verlegen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 bieten zwar Erweiterungsmöglichkeiten, diese sind jedoch nach Beschreibung der Antragsteller nicht ausreichend.

 

Der Antrag vom 22.04.2021 (Anschreiben und 2 Karten) ist der Beschlussvorlage als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.

 

Ein Hinweis: Die Antragsteller bezeichnen ihr Haus als Doppelhaushälfte. Da das ganze „Doppelhaus“ jedoch auf einem Grundstück steht und keine Grundstücksgrenze durch das Haus verläuft, handelt es sich um ein Einzelhaus mit 2 Wohneinheiten.


 

Vorlage erstellt von Scheunemann am 26.04.2021

.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Hintergrund:

Mit Brief vom 22.04.2021 beantragten Anwohner in der Rhönstraße, dass der Bebauungsplan Nr 4 geändert wird.

Hintergrund ist der, dass die Antragsteller ihren Bauwunsch auf Erweiterung der Haushälfte mit Verlegung des Badezimmers und Schlafzimmers vom 1. Stock in das Erdgeschoss ansonsten nicht verwirklichen können.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, über den Antrag zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

Es geht hierbei zum einen um den Beschluss, den B-Plan Nr. 4 im Rahmen der 2. Änderung zu modifizieren.

Weiterhin soll beschlossen werden, dass die Kosten für das Planverfahren und den evtl. Ausgleich durch die Antragsteller übernommen werden müssen.

 

 

Beschluss:

 

1. 

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 4 (2. Änderung) für das Gebiet "östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße" soll wie folgt geändert werden:

Erweiterung der Baugrenzen und Änderung der Grundflächenzahl

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

6. Da die Gemeinde Wiemersdorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer / den Antragstellern eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt ( Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung).Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Wiemersdorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung