Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2021/130  

Betreff: B2 Teil II - Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil II der Gemeinde Bimöhlen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
01.06.2021 
14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Der Antrag vom 01.02.2021 lag am 01.03.2021 zu GV Sitzung vor (Vorlage VO/02/2021/125).

Die GV hat unter TOP 9 den Antrag zur Beratung an den PUMA verwiesen.

Die Sitzung des PUMA war am 12.04.2021, das Protokoll liegt am 05.05.2021 noch nicht vor.

 

Bürgermeister teilte mit Mail vom 01.05.2021 den Beschlussvorschlag mit.

Nunmehr kann eine Entscheidung in der Gemeindevertretung getroffen werden.

 

 

Die Vorlage VO/02/2021/125 wird nun abgeschlossen und die Entscheidung unter der Nummer VO 02/2021/130 verarbeitet.

 

Der Antrag mit Zeichnung und Katasterauszug ist als nicht-öffentliche Anlage für die Gemeindevertretung beigefügt.

 

 

Stand der Vorlage: 2021-05-06 08:31 Uhr Scheunemann

 

 

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Beschlussvorschlag:

Nach Beratungen im und auf Empfehlung des Planungs- u. Maßnahmenausschusses wird durch die Gemeindevertretung beschlossen, den Antrag der Familie Schümann auf Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 abzulehnen.

 

Die Voraussetzungen für eine Erweiterung liegen derzeit nicht vor, da momentan keine vertragliche Rechtssicherheit zur Nutzung der Erschließungsstraße „Reimersweg“ besteht, die erreichte Auslastung der Abwasseranlage seitens der Kreisbehörde Bad Segeberg keine Erweiterung zulässt und die Dichte der angestrebten Bebauung nicht im gemeindlichen Einvernehmen steht.

 

Gleichwohl erklärt die Gemeindevertretung hiermit ihre Absicht, zukünftig eine vertragliche Einigung mit dem Eigentümer „Reimersweg“ anzustreben sowie die Abwasseranlage entsprechend zu ertüchtigen, um eine Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 (Teil 2) aus eigener Veranlassung vornehmen zu können.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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