Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2021/138  

Betreff: B 5 - Beratung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Einwände und Anregungen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "nördlich der Glückstädter Straße (K31) / westlich der Straße Tutzberg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
09.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Träger öffentlicher Belange wurden am 04.05.2021 angeschrieben und um Stellungnahme zur Aufhebung des B-Plan 5 der Gemeinde Hitzhusen gebeten.

 

Die Öffentlichkeit wurde am 09.06.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über das Vorhaben der Gemeinde informiert. Die Öffentlichkeit hatte in diesem Rahmen die Möglichkeit, Anregungen und Einwände vorzubringen.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwänden / Anregungen verfahren werden soll.

 

Die einzelnen Einwände und ein Beschlussvorschlag sind der Tabelle zu entnehmen. Es kann sein, dass aufgrund der Kurzfristigkeit noch nicht alle Einwände in der Tabelle erscheinen. In diesem Fall ist der Protokollführer / die Protokollführerin informiert

 

Stand der Vorlage 25.05.2021 10.03:47 Uhr Scheunemann

 

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „nördlich der Glückstädter Straße (K31) / westlich der Straße Tutzbergwurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s werden nach der frühzeitigen Beteiligung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen am 09.06.2021 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

Hier sind die einwendenden Behörden und Privatpersonen einzutragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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