Vorlage - VO/02/2021/136
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung kann nur dann den Beschluss über die Veränderungssperre fassen, wenn sie bereits einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 gefasst hat.
Hiervon gehe ich bei der Vorlagenvorbereitung aus.
Scheunemann 03.06.2021 16:00 Uhr
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 für das Gebiet „Südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“ als Satzung.
Text der Satzung siehe Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Satzung Veränderungssperre Entwurf 2021-06-03
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-06-03 Veränderungssperre Bimöhlen B 2 Teil 2 1 ÄE pdf (291 KB) |