Vorlage - VO/16/2021/278
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Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“ ist nun nach Abwägung über die vorgebrachten Einwendungen bis auf den Satzungsbeschluss abgeschlossen.
Der Satzungsbeschluss kann nicht von der Gemeindevertretung auf den PUMA übertragen
werden.
Der PUMA kann durch Beschluss der GV empfehlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Das Planverfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“ ist nach Abwägung der vorgebrachten Einwendungen für den Planungs- und Maßnahmenausschuss (PUMA) abgeschlossen.
Um das Verfahren abzuschließen, ist nun der Satzungsbeschluss erforderlich, der jedoch
nicht vom PUMA, sondern nur von der Gemeindevertretung (GV) beschlossen werden kann.
Der PUMA empfiehlt der GV, den Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 12 zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: