Vorlage - VO/16/2021/279
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss:
Zur
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Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe „Gewerbegebiet“ |
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wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 12.07.2021 wie folgt abgewogen:
Datum und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch den PuMa |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein Brockdorff-Rantzau-Str. 70 24837 Schleswig | Unsere Stellungnahme vom 25.06.2020 wurde sinngemäß in die Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe übernommen. Sie ist weiterhin gültig. | Wird zur Kenntnis genommen. |
LLUR (ländl. Räume) | Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 zur Kenntnis genommen. Das Dezernat Bodenordnung hat keine Bedenken geäußert, das Dezernat Landwirtschaft hat den Bebauungsplan nur zur Kenntnis genommen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Forstbehörde | Eine direkte oder indirekte waldrechtliche Betroffenheit konnte von forstbehördlicher Seite weiterhin nicht festgestellt werden - keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
Amt Boostedt-Rickling | Im Namen der Bürgermeister der Gemeinden Boostedt und Heidmühlen teile ich Ihnen mit, dass keine Bedenken bestehen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein Lärchenweg 17 24242 Felde | In der o.a. Gemeinde/Stadt sind Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn von Tiefbaumaßnahmen wir z.B. Baugruben/Kanalisation/Gas/Wa-sser/Strom und Straßenbau ist die o.a. Fläche/Trasse gem. Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt Dezernat 33, Sachgebiet 331 Mühlenweg 166 24116 Kiel durchgeführt. Bitte weisen Sie die Bauträger darauf hin, dass sie sich frühzeitig mit dem Kampfmitteldienst in Verbindung setzen sollten, damit Sondier- und Räummaßnahmen in die Baumaßnahmen einbezogen werden können. Über blp konnte ich für den B-Plan keine Stellungnahme abgeben. | Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.
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Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Schanzenstraße 80 20357 Hamburg | In der o.g. mir zur Stellungnahme vorgelegten Bauleitplanung habe ich in eisenbahntechnischer Hinsicht Einsicht genommen. Das Plangebiet grenzt an die öffentliche Eisenbahninfrastruktur Strecke Hamburg Eidelstedt – Neumünster Süd des nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunterneh-mens AKN Eisenbahn GmbH. Daher werden Belange des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als zuständiger Eisenbahnaufsichts- und genehmigungsbehörde berührt.
Im Ergebnis meiner Einsichtnahme erhebe ich aus eisenbahntechnischer Sicht gegen die o.g. Bauleitplanung in der mir vorgelegten Form keine Bedenken, und verweis im Übrigen auf die am 17.07.2020 verfasste Stellungnahme der Landeseisenbahnverwaltung Schleswig-Holstein. | Wird zur Kenntnis genommen.
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Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Hamburg/Schwerin Standort Hamburg Schanzenstraße 80 20357 Hamburg | Das im Betreff bezeichnete Schreiben ist am 07.05.2021 beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen. Ich danke Ihnen für die Beteiligung des EBA als Träger öffentlicher Belange. Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes (EdB). Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwalt-ung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrs-verwaltungsgesetz – BEVVG) berühren.
Das im Betreff bezeichnete B-Plangebiet liegt an keiner Eisenbahnstrecke einer EdB (i.d.R. die DB Netz AG). Insoweit sind Belange des Eisenbahn-Bundesamtes erkennbar nicht berührt. Da es sich bei der Infrastrukturbetreiberin der betroffenen Eisenbahnstrecke um eine Nichtbundeseigene Eisenbahn (NEBahn, Privatbahn AKN Eisenbahn GmbH) handelt, könnten allerdings Belange der Landeseisenbahnverwaltung SH betroffen sein. Dieses sollte noch geprüft werden.
Leider bin ich erst jetzt dazu gekommen, Ihr Schreiben vom 07.05.2021 gründlicher zu prüfen. Die Weiterleitung Ihres Beteiligungsanschreibens und der Unterlagen an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH erfolgt deshalb erst am Mittwoch, 02.06.2021 (Grund: Homeoffice).
Für die verspätete Weiterleitung möchte ich Sie um Entschuldigung bitten und gleichzeitig um eine Fristverlängerung für die Stellungnahme der Kollegen vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein. | Keine Abwägung erforderlich. |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Standort Itzehoe Postfach 2031 25510 Itzehoe | Mit o.g. Schreiben legten Sie mir die im Betreff genannte Bauleitplanung der Gemeinde Großenaspe mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens vor.
Das Gebiet liegt westlich der Kieler Straße / Hamburger Chaussee (Landesstraße 319 – L 319-) in einer Entfernung von > 2.700 m Luftlinie.
Gegen die o.g. Bauleitplanung habe ich keine Bedenken.
Diese Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Bundesautobahn 7 und der Kreisstraßen.
Eine zusätzliche Stellungnahme in straßenbaulicher und verkehrlicher Hinsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein erfolgt nicht. | Keine Abwägung erforderlich. |
Handwerkskammer Lübeck Breite Straße 10 / 12 23552 Lübeck | Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden, sofern die Belange der Handwerksbetriebe berücksichtigt werden. Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet. | Wird zur Kenntnis genommen und angemerkt, dass Handwerksbetriebe durch die Planung nicht beeinträchtigt werden.
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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Postfach 71 28 24171 Kiel | Gegen die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe bestehen in verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht keine Bedenken. Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen.
Das Referat ÖPNV, Eisenbahnen nimmt wie folgt Stellung: - Gegen die vorgelegte Bauleitplanung bestehen keine Bedenken. Dabei wird davon ausgegangen, dass das betroffene Eisenbahninfrastrukturunternehmen (AKN) direkt beteiligt wurde. | Keine Abwägung erforderlich. |
Stadt Neumünster Postfach 2640 24516 Neumünster | Aus Sicht der Stadt Neumünster als Nachbargemeinde werden zu dem o.a. Bauleitplanverfahren keine Anregungen vorgetragen. | Keine Abwägung erforderlich. |
IHK Lübeck | Die Planunterlagen haben wir geprüft. Die IHK zu Lübeck als Träger öffentlicher Be-lange erhebt keine Bedenken bezüglich der Planungen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Kreis Segeberg Postfach 13 22 23792 Bad Segeberg | Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung:
Tiefbau Keine Bedenken.
Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Bedenken.
Vorbeugender Brandschutz Die Rechtsgrundlage für Flächen für die Feuerwehr sind teilweise immer noch falsch!
Kreisplanung Keine Anregungen.
Untere Denkmalschutzbehörde Keine Bedenken.
Untere Naturschutzbehörde Keine Stellungnahme.
Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. Hinweise: Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.3 sollte auch eine Anpassung der Oberflächenentwässerung näher untersucht werden. Im Zuge der Realisierung des Baugebietes sind teilweise Probleme aufgetreten, die zu Abweichungen vom jeweils geltenden Bebauungsplan geführt haben.
SG Gewässerschutz Keine Bedenken.
SG Bodenschutz Keine Bedenken.
SG Grundwasserschutz Keine Bedenken.
SG Abfall Keine Stellungnahme.
SG Geothermie Keine Bedenken.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Stellungnahme.
Sozialplanung Keine Stellungnahme.
Verkehrsbehörde Keine Bedenken. |
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Der Hinweis zum Oberflächenwasser wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen haben die Änderungen des Bebauungsplanes keinen Einfluss auf die Oberflächenentwässerung.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: