Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2021/285  

Betreff: F24 Ladepark - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande, Westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)" zur Ausweisung von Flächen für einen Ladepark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.07.2021 
18. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20210701 Antrag Änderung BPlan 15 und 26 / F-Plan 24  

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Sachverhalt:

Herr Saul stellt das Vorhaben vor.

 

Weitere Erklärungen / Erläuterungen, sofern noch für Vorlage mehr Zeit ist.

Stand der Vorlage 30.06.2021 07:19 Uhr, Schröder

 

Antrag auf B-Plan / F-Plan Änderung eingegangen am 01.07.2021 10:00 Uhr, Scheunemann

 

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Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 24. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Gemarkung Brokenlande, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L260 (Brokenlander Straße)“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Gewerbegebiet - Ladepark

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro:

 

muss noch geklärt werden

 

in

 

beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20210701 Antrag Änderung BPlan 15 und 26 / F-Plan 24 (811 KB)      
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